Philip Hackethal
Rechtsanwalt,
Associate
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Trennungs- und Kündigungssachverhalte
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
Philip Hackethal ist Associate bei NEUWERK und promoviert berufsbegleitend zu einem arbeitsrechtlichen Thema mit Bezug zum Gesellschaftsrecht. Er berät Mandant:innen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Beratung bei Trennungs- und Kündigungssachverhalten sowie in der Prozessführung und Streitbeilegung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Seinen juristischen Vorbereitungsdienst leistete Philip Hackethal am Hanseatischen Oberlandesgericht, unter anderem mit Stationen bei NEUWERK sowie der Rechtsabteilung von Airbus.
Philip Hackethal studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Sydney, Australien.
Veröffentlichungen
I. Aufsätze
Wegezeiten im Außendienst – Der Mitarbeiterumzug als arbeitsrechtliches Problem, NZA 2021, 612 ff. (gemeinsam mit Dr. Henriette Norda)
Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – Praxisprobleme bei Umsetzung der Anhebung des KUG durch das Sozialschutz-Paket II, NZA 2020, 837 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. Stefan Lunk)
II. Urteilsanmerkungen
Anmerkung zum Urteil des BAG v. 2.7.2025 - 10 AZR 162/24 (Keine Inhaltskontrolle bei sich auf die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags erstreckender Bezugnahmeklausel), ZIP 2026, 96-97
Anmerkung zum Urteil des LAG Hessen v. 28.2.2025 – 14 SLa 578/24 (Abberufener Geschäftsführer – allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG), BB 2025, 1784 ff.
Anmerkung zum Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2024 – 26 Ta 683/24 (Rechtsweg für Ansprüche eines Mitgesellschafters aus betrieblicher Altersversorgung - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte), DB 2025, 1354 ff. (gemeinsam mit Dr. Willem Niemeyer)
Anmerkung zum Urteil des BGH v. 5.11.2024 – II ZR 35/23 (Fristen bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers einer GmbH), BB 2025, 703 ff.
Anmerkung zum Urteil des BAG v. 24.8.2023 – 2AZR 17/23 (Kündigung nach Äußerungen in einer Chat-Gruppe), BB 2024, 1272 ff. (gemeinsam mit Dr. Stefan Schmidt-Lauber)
Anmerkung zum Urteil des BAG v. 24.8.2023 – 2AZR 17/23 (Kündigung nach Äußerungen in einer Chat-Gruppe), DB 2023, M14 f. (gemeinsam mit Dr. Stefan Schmidt-Lauber)
Anmerkung zum Urteil des BAG v. 6.6.2023 – 9 AZR 383/19 (Abberufung eines Datenschutzbeauftragten aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes), ND Compliance 2023, 330043 (gemeinsam mit Dr. Stefan Schmidt-Lauber)
Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 9.2.2023 – C-453/21, C-560/21 (Abberufung eines Datenschutzbeauftragten aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes), ND Compliance 2023, 330042 (gemeinsam mit Dr. Stefan Schmidt-Lauber)
Mitgliedschaften
Bucerius Alumni e.V.
Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
AIJA International Association of Young Lawyers
Sprachen
Deutsch, Englisch