Dr. Annette Heinz
Rechtsanwältin,
Partnerin
- Immobilientransaktionen
- Immobilienprojektentwicklung
- Investmentrecht
- Joint Ventures
- Mietvertragsrecht
- Architekten- und Baurecht
- Städtebau
Annette Heinz berät in sämtlichen Bereichen des Immobilienwirtschaftsrechts, mit besonderem Fokus auf immobilienbezogene Transaktionen, Projektentwicklungen sowie Investmentrecht. Darüber hinaus zählt die Beratung bei Joint Ventures, bei Mietverträgen, in städtebaulichen Zusammenhängen und im Bereich des Architekten- und Baurechts zu ihren Kerngebieten. Zu ihren Mandanten zählen insbesondere nationale und internationale Investoren, Projektentwickler sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Ausgewählte Mandate
Beratung von Unibail-Rodamco-Westfield bei der Entwicklung und Vermietung des „Westfield Hamburg-Überseequartier“, dem Herzstück der HafenCity in Hamburg und der größten innerstädtischen Projektentwicklung in Europa
Beratung von Universal-Investment beim Erwerb der Projektentwicklung „Eiswerk“, einem Gebäudeensemble in Berlin-Mitte mit ca. 15.000 m² Bürofläche sowie 3.500 m² Wohnfläche für einen Fonds der Bayerischen Versorgungskammer im Wege eines Share Deals
Beratung von Tishman Speyer beim Erwerb des denkmalgeschützten Klöpperhauses (ehemals Kaufhof) an der Hamburger Mönckebergstraße mit angrenzendem Parkhaus für einen Spezialfonds
Beratung von Universal-Investment beim Erwerb des „T1“ der FOUR-Projektentwicklung in Frankfurt/Main für einen Fonds der Bayerischen Versorgungskammer im Joint Venture mit mehreren Unternehmen der Allianz Gruppe
Beratung der HafenCity Hamburg GmbH zu städtebaulichen Projekten
Beratung der Garbe-Gruppe bei Grundstücksankauf sowie Entwicklung und Vermietung einer großflächigen Logistikimmobilie in der Nähe von Berlin
Investmentrechtliche Beratung einer großen deutschen Service-KVG bei diversen Investments für verschiedene Fonds unter anderem in Irland, Italien, Spanien, Frankreich und den USA
Beratung von dodenhof bei dem Carve-Out seiner Möbelsparte und dem Joint Venture mit der XXXLutz-Gruppe
Veröffentlichungen
Schriftformverstoß bei außerhalb des Mietvertrags konkludent vereinbarter Mieterhöhung – Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 19. März 2013 (I-24 U 103/12); ZfIR 2014, 324 (gemeinsam mit Dr. Stefan Frick)
Außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatzanspruch des Gewerbemieters bei angekündigten umfangreichen Baumaßnahmen – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 31. Oktober 2012 (XII ZR 126/11); ZfIR 2013, 135 (gemeinsam mit Dr. Niko Schultz-Süchting)
Grundstückserwerb durch die GbR – Kein besonderer Nachweis hinsichtlich Existenz, Identität und Vertretungsverhältnissen erforderlich; NZM 2012, 100 (gemeinsam mit Dr. Gerold M. Jaeger)
Das Enforcement-Verfahren in Deutschland – Untersuchung des Systems zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung einer effektiven Rechtsschutzgewährung in Bezug auf eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Absatz 2 Satz 1, 4 WpHG, Dissertation, 2010
Risikobegrenzungsgesetz untermauert Abtretbarkeit von Sparkassendarlehensforderungen; BKR 2009, 273 (gemeinsam mit Dr. Gerold M. Jaeger)
Das Nachbarerbbaurecht; ZfIR 2008, 318 (gemeinsam mit Dr. Gerold M. Jaeger)
Sprachen
Deutsch
Englisch
Spanisch