Colin Blumauer
Rechtsanwalt,
Associate
- Sportarbeitsrecht
- Arbeits- und zivilrechtliche Prozessführung
- Trennungs- und Kündigungssachverhalte
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten
Colin Blumauer ist Associate im Arbeitsrecht bei NEUWERK und promoviert berufsbegleitend zu einem sportarbeitsrechtlichen Thema. Er berät nationale und internationale Mandant:innen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig auf die Beratungspraxis zugeschnittene Beiträge in Fachzeitschriften zu aktuellen arbeitsrechtlichen Problemen.
Colin Blumauer ist spezialisiert auf die Beratung von Arbeitgeber:innen im Betriebsverfassungsrecht und im Sportarbeitsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prozessführung und Streitbeilegung in arbeits- und zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in der Gestaltung und Überprüfung von Anstellungs- und Fortbildungsverträgen.
Seinen juristischen Vorbereitungsdienst leistete er am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen u.a. bei NEUWERK, in der Praxisgruppe Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, am Arbeitsgericht Hamburg und in der Personalabteilung des Norddeutschen Rundfunks.
Veröffentlichungen
I. Aufsätze
Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Medien – eine Frage der Abwägung
NZA 2024, 785-793 (gemeinsam mit Anna Kristin Biedermann)Beweiswert der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
BB 2023, 884-889Employer of Record: Eine neue Form des Personaleinsatzes im Ausland
NZA 2023, 263-268 (gemeinsam mit Willem Niemeyer)Rückzahlung von Fortbildungskosten: Beendigungstatbestand als Einschränkung in der Vertragsgestaltung
NZA 2022, 755-759 (gemeinsam mit Willem Niemeyer)Anwendungsbereich und Auslegung der „Austauschregelung“: Art. 17 Abs. 5, Anhang VI Teil A Nr. 4 LMIV
ZLR 2020, 629-644 (gemeinsam mit Katharina Linke)Crowdwork – die neue Form der "Arbeit"?
veröffentlicht auf: iurratio.de/journal/crowdwork-die-neue-form-der-arbeit/
II. Anmerkungen
Anmerkung zum Urteil des BAG vom 25.04.2023 – 9 AZR 187/22
(Rückzahlung von Fortbildungskosten – Nichtbestehen einer Prüfung)
NZA-RR 2023, 509 ff.
III. Vorträge
Brauchen Bundesligisten Betriebsräte?
Sportarbeitsrechtliche Tagung am 5. Juni 2023 – Bucerius Law School
Mitgliedschaften
Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
Hamburgischer Anwaltverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV
Sprachen
Deutsch
Englisch