Dr. Anna Kristin Biedermann
Rechtsanwältin,
Associate
- Individualarbeitsrecht
- Kollektivarbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Antidiskriminierungsrecht
Anna Kristin Biedermann ist Associate bei NEUWERK und berät Mandant:innen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen u.a. in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Beratung bei Trennungs- und Kündigungssachverhalten sowie in der Prozessführung und Streitbeilegung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistete Anna Kristin Biedermann am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Im Rahmen dessen absolvierte sie Stationen u.a. am Arbeitsgericht Hamburg, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin sowie in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen von DLA Piper LLP in Hamburg und Paris.
Anna Kristin Biedermann promovierte im europäischen Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Bucerius Law School. Ihre Dissertation „Schutzlücke intersektionale Diskriminierung?“ wurde mit dem Deutschen Studienpreis 2025 der Körber Stiftung, dem Bayreuther Dissertationspreis für europäisches Arbeitsrecht 2025 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht 2025 ausgezeichnet.
Sie studierte mit Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Cardozo School of Law in New York City.
Veröffentlichungen
I. Monografien
Schutzlücke intersektionale Diskriminierung?, Dissertation, Tübingen 2025
II. Aufsätze
Die Rechtsfolge diskriminierender Tarifregelungen – Eine grundrechtsdogmatische Reise von Erfurt über Karlsruhe nach Luxemburg
Gallner/König (Hrsg.), Festschrift für Stefan Nägele 2026, 41 ff.(K)ein freier Markt für Gewerkschaften – Entspricht das Kriterium der sozialen Mächtigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)?
EuZA 2025, 123 ff.Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Medien – eine Frage der Abwägung
NZA 2024, 785 ff. (gemeinsam mit Dr. Colin Blumauer)Wer ist leitender Angestellter im Kündigungsschutzgesetz?
NZA 2023, 746 ff. (gemeinsam mit Dr. Sebastian Naber)Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
NZA-RR 2019, 345 ff.
III. Urteilsanmerkungen
Anmerkung zu LSG Bayern: Ergänzende Sachverständigenstellungnahmen nur bei neuen Gesichtspunkten
FD-SozVR 2018, 406831 (gemeinsam mit Leona Fuchs)
IV. Vorträge
Gefährliche Posts in Social Media
Blickpunkt Arbeitsrecht am 9. Dezember 2024 (gemeinsam mit Dr. Colin Blumauer)Schutzlücke intersektionelle Diskriminierung? Art. 21 GRCh als Ausgangspunkt für die Berücksichtigung der intersektionellen Diskriminierung in nationalen Arbeitsverhältnissen
25. Colloquium für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Arbeits- und Sozialrecht des Hugo-Sinzheimer-Instituts am 10. Februar 2023
Mitgliedschaften
Bucerius Alumni e.V.
Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
Deutscher Arbeitsgerichtsverband
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Dt. Anwaltsvereins
Hamburgischer Anwaltverein e.V.
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Sprachen
Deutsch
Englisch
Französisch
T +49 40 340 57 57 - 25 F +49 40 340 57 57 - 55 M +49 151 65 01 18 46